Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Anbei finden Sie einen Antrag sowohl für Beratungskostenhilfe als für Prozesskostenhilfe. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular vorab aus. Weitere Informationen finden Sie in dem entsprechenden Vordruck und natürlich stehen auch wir für Fragen gerne zur Verfügung.
(Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder / Formulare / Stand vom 02.03.2016 /
http://www.justiz.de/formulare/index.php;jsessionid=840A45A5D60714258F67F91A7454A5E0)
Wichtiger Hinweis
Diese Seite dient der der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen!